Der Bundesverband Gesundheit e.V. zeichnet verantwortlich für die Lizensierung von Rückenschul-Instruktor-Fortbildungen in Deutschland. Die Vergabe der Rückenschul-Lizenz unterliegt einer
kontrollierten Qualitätsprüfung.
Lizenzen werden ausschließlich unter den hier genannten Voraussetzungen an die Absolventen einer Rückenschul-Instruktor-Fortbildung vergeben:
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der angebotene Kurs orientiert sich in seinen Lehrinhalten an den Vorgaben des "Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien des
GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§20, 20a und 20b SGB V" in der jeweils aktuellsten Fassung.
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die Teilnehmerin / der Teilnehmer muss die Prüfung der Rückenschul-Instruktor-Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
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das durchführende Weiterbildungsinstitut meldet unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen dem Bundesverband Gesundheit e.V. eine Namensliste der
Prüfungsabsolventen.
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der Bundesverband Gesundheit e.V. prüft, ob alle Voraussetzungen zur Erteilung der Rückenschul-Instruktor-Lizenz (z.B. erfüllte Anbieterqualifikation)
vollumfänglich erfüllt sind.
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die Lizenz wird vom Vorsitzenden des Bundesverband Gesundheit e.V. (im Ausnahmefall auch von einem seiner Vertreter) unterzeichnet und trägt einen Stempel des
Bundesverbandes Gesundheit e.V.
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die Gültigkeit der Lizenz wurde bisher auf einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt. Das Ablaufdatum war auf der Lizenz vermerkt.
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neu erstellte Lizenzen (bis Ende 2025) sind unbegrenzt gültig und müssen demnach zukünftig nicht mehr verlängert werden.
- es empfielt sich aus Bestandsschutzgründen bis zum Ende des Jahres 2025 einen Antrag auf Lizensierung (bzw. Re-Lizensierung - unbegrenzt gültig) zu stellen.